Interessengemeinschaft der Freunde des Trierer Basketballs

Verein

PROTOKOLL DER JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG VOM 19. APRIL 2025

Das Protokoll könnt ihr hier herunterladen (die Links zur geänderten Satzung und zur aktualisierten Beitragsordnung findet ihr unten):

VORSTAND

Der am 19. April 2025 wiedergewählte geschäftsführende Vorstand erfüllt die Aufgaben nach § 26 BGB und besteht gemäß unserer Satzung aus drei Personen:
Marian Kockler (Mitte), 1. Vorsitzender (zuständig u.a. für Auswärtsfahrten);
Max Theis (rechts), 2. Vorsitzender  (zuständig u.a. für Auswärtsfahrten);
Stefan Weinert (links), Kassenwart (zuständig auch für Mitgliederverwaltung und die Internetseite).

Zum Gesamtvorstand gehören neben den drei geschäftsführenden Mitgliedern auch die ebenfalls am 19. April 2025 (wieder)gewählten neun Beisitzerinnen und Beisitzer (v.l.n.r.; auf dem Bild fehlt Benjamin Schmidt):

Nils Dammfeld, Benny Schmit, (Stefan Weinert), Matthias Hertlein, Gina Weiland, (Max Theis), Alex Seer, Marek Hein, (Marian Kockler), Steffen Görgen und Vanessa Theis.

BEITRITTSERKLÄRUNG

Ihr seid noch nicht Mitglied im Fastbreak e.V.? Hier könnt Ihr es werden: Beitrittserklärung herunterladen - ausfüllen - an unsere Postadresse senden oder scannen und per Mail schicken.

SATZUNG UND BEITRAGSORDNUNG

Die Satzung und die Beitragsordnung des Fastbreak e.V. könnt Ihr hier herunterladen:

REGELN FÜR AUSWÄRTSFAHRTEN

Wer sich zu einer Auswärtsfahrt des Fastbreak e.V. anmeldet, bestätigt damit, dass er die folgenden "Regeln für Auswärtsfahrten des Fastbreak e.V." in ihrer jeweils aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen hat (zur Zeit gilt die Fassung vom 25. September 2023):

Regeln für Auswärtsfahrten des Fastbreak Trier 1997 e.V.

Stand: 25. September 2023

  1. Die Anmeldung zur Auswärtsfahrt wird erst wirksam mit der Überweisung der Fahrtkosten (Bus und Ticket) auf das Konto des Fastbreak e.V.
  2. Fahrtpausen werden vom Busfahrer und den Verantwortlichen des Fastbreak e.V. gemeinsam festgelegt. Längere (Essens)Pausen auf der Rückfahrt sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  3. Bei der Beschädigung von mitgebrachten Fanartikeln, Choreo-Utensilien u.ä. übernimmt der Fastbreak e.V. keine Haftung.
  4. Wer sich im Bus übergibt oder den Bus mutwillig verschmutzt, muss die Erstreinigung übernehmen und trägt die weiteren Reinigungskosten. Wer den Bus beschädigt, kommt für die Reparaturkosten auf.
  5. Wer an einer Auswärtsfahrt des Fastbreak e.V. teilnimmt, begegnet der gegnerischen Mannschaft, deren Fans, den Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern und dem Personal in der Halle mit Respekt. Rassistische, antisemitische, homophobe oder sexistische Beleidigungen werden nicht geduldet. Wer dagegen verstößt, wird mindestens von allen weiteren Fahrten der laufenden Saison einschl. Play-offs ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand des Fastbreak e.V.
  6. Wer aus der gegnerischen Halle verwiesen wird oder sich im Rahmen der Auswärtsfahrt in anderer Weise vereinsschädigend verhält, wird mindestens von allen weiteren Fahrten der laufenden Saison einschl. Play-offs ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand des Fastbreak e.V.

Die Regeln können hier auch heruntergeladen werden: