Interessengemeinschaft der Freunde des Trierer Basketballs

Verein

EINLADUNG ZUR MITGLIEDERVERSAMMLUNG AM 2. MAI 2026

Die Einladung und die Unterlagen zur Jahreshauptversammlung 2026 findet ihr hier. Bitte beachten - wir treffen uns dieses Mal nicht im "Front of House"/SWT Arena.

Einladung mit Tagesordnung:

Kurzfassung des Kassenberichts für das Jahr 2025 (TOP 3):

Antrag des Vorstands zum Mitgliedsbeitrag (TOP10a):

PROTOKOLL DER JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG VOM 19. APRIL 2025

Das Protokoll könnt ihr hier herunterladen (die Links zur geänderten Satzung und zur aktualisierten Beitragsordnung findet ihr unten):

VORSTAND

Der am 19. April 2025 wiedergewählte geschäftsführende Vorstand erfüllt die Aufgaben nach § 26 BGB und besteht gemäß unserer Satzung aus drei Personen:
Marian Kockler (Mitte), 1. Vorsitzender (zuständig u.a. für Auswärtsfahrten);
Max Theis (rechts), 2. Vorsitzender  (zuständig u.a. für Auswärtsfahrten);
Stefan Weinert (links), Kassenwart (zuständig auch für Mitgliederverwaltung und die Internetseite).

Zum Gesamtvorstand gehören neben den drei geschäftsführenden Mitgliedern auch die ebenfalls am 19. April 2025 (wieder)gewählten neun Beisitzerinnen und Beisitzer (v.l.n.r.; auf dem Bild fehlt Benjamin Schmidt):

Nils Dammfeld, Benny Schmit, (Stefan Weinert), Matthias Hertlein, Gina Weiland, (Max Theis), Alex Seer, Marek Hein, (Marian Kockler), Steffen Görgen und Vanessa Theis.

BEITRITTSERKLÄRUNG

Ihr seid noch nicht Mitglied im Fastbreak e.V.? Hier könnt Ihr es werden: Beitrittserklärung herunterladen - ausfüllen - an unsere Postadresse senden oder scannen und per Mail schicken.

SATZUNG UND BEITRAGSORDNUNG

Die Satzung und die Beitragsordnung des Fastbreak e.V. könnt Ihr hier herunterladen:

REGELN FÜR AUSWÄRTSFAHRTEN

Wer sich zu einer Auswärtsfahrt des Fastbreak e.V. anmeldet, bestätigt damit, dass er die folgenden "Regeln und Bedingungen für Auswärtsfahrten des Fastbreak e.V." in ihrer jeweils aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen hat (neue Fassung, gültig ab 9. Mai 2026):

Regeln und Bedingungen für Auswärtsfahrten des Fastbreak Trier 1997 e.V.

Stand: 9. Mai 2026

  1. Anmeldungen zu Auswärtsfahrten sowie Ticketbestellungen für Selbstfahrer sind ausschließlich über die Internetseite des Fastbreak e.V. möglich (fastbreak-trier.de/aktivitaeten).
  2. Die Anmeldung zur Auswärtsfahrt bzw. die Ticketbestellung wird erst wirksam, wenn die Kosten für Busfahrt und/oder Ticket beim Fastbreak e.V. eingehen; dies muss spätestens am Tag des Anmeldeschlusses der Fall sein. Stehen weniger Tickets und/oder weniger Busplätze zur Verfügung, als sich Personen angemeldet haben bzw. Tickets bestellt haben, entscheidet der Eingang der Zahlung.
  3. Zahlung sind nur bargeldlos möglich auf den vom Fastbreak e.V. angebotenen Zahlungswegen. Eine Barzahlung ist nur in besonders Ausnahmefällen möglich und muss vorher mit dem Vorstand des Fastbreak e.V. vereinbart werden.
  4. Eine Stornierung der Anmeldung bzw. Ticketbestellung ist bis zum Anmeldeschluss kostenlos möglich; danach ist keine Stornierung mehr möglich. Es können jedoch Ersatzpersonen benannt werden, die die Fahrt und/oder die Tickets übernehmen. Ein möglicher Differenzbetrag (Mitglied – Nichtmitglied) muss nachgezahlt werden bzw. wird erstattet.
  5. Fahrtpausen werden vom Busfahrer und den Verantwortlichen des Fastbreak e.V. gemeinsam festgelegt. Längere (Essens)Pausen auf der Rückfahrt sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  6. Bei der Beschädigung von mitgebrachten Fanartikeln, Choreo-Utensilien u.ä. übernimmt der Fastbreak e.V. keine Haftung.
  7. Wer sich im Bus übergibt oder den Bus mutwillig verschmutzt, muss die Erstreinigung übernehmen und trägt die weiteren Reinigungskosten. Wer den Bus beschädigt, kommt für die Reparaturkosten auf.
  8. Wer an einer Auswärtsfahrt des Fastbreak e.V. teilnimmt, begegnet der gegnerischen Mannschaft, deren Fans, den Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern und dem Personal in der Halle mit Respekt. Rassistische, antisemitische, homophobe oder sexistische Beleidigungen werden nicht geduldet. Wer dagegen verstößt, wird mindestens von allen weiteren Fahrten der laufenden Saison einschl. Play-offs ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand des Fastbreak e.V.
  9. Wer aus der gegnerischen Halle verwiesen wird oder sich im Rahmen der Auswärtsfahrt in anderer Weise vereinsschädigend verhält, wird mindestens von allen weiteren Fahrten der laufenden Saison einschl. Play-offs ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand des Fastbreak e.V.

Die Regeln können hier auch heruntergeladen werden: